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Impressum Angaben gemäß § 5 TMG: Steinmüller-Reisen GmbH & CO. KG Geretsrieder Str. 2 D-84478 Waldkraiburg Vertreten durch: Harald Steinmüller Claudia Riedl Kontakt: Telefon: 08638-94440 Telefax: 08638-944440 E-Mail: info@steinmuellerbus.de Registereintrag: Eintragung im Handelsregister. Registergericht:Amtsgericht Traunstein Registernummer: HRA 8912 Webseitenerstellung: Bernd Ehring (Webmaster) | |||||||||||
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Haftungsausschluss:Haftung für Inhalte Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen. Haftung für Links Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen. Urheberrecht Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen. Datenschutz Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich. Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.
Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert. | |||||||||||
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieber Gast, bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Sie entsprechen dem Reisevertragsrecht gemäss §§ 651 aff. BGB. 01. Abschluss des Reisevertrages a) Der Reisevertrag soll schriftlich mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden, Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche schriftlich erfasst werden. Vor Vertragsabschluss oder gleich danach erhalten die Reisenden unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Reisebestätigung, welche dem gesamten Reisegeschäft zugrunde liegt. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung von weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn handelt. b) Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn -und kürzer- führen durch die Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsabschluss. c)Telefonisch nehmen wir verbindliche Reservierungen vor, auf die hin der Reisevertrag durch schriftliche Reiseanmeldung, die der Reisende unverzüglich unterschrieben zurückzuleiten hat, und unsere Reisebestätigung, geschlossen wird. Reicht der Reisende die zugesandte Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 10 Tagen unterschreiben zurück, so gilt der Reisevertrag in der Regel trotzdem als verbindlich geschlossen. Der Reiseveranstalter kann jedoch auch von der Reservierung Abstand nehmen, sofern es der Reisende nach Aufforderung wiederum unterlässt, die Reiseanmeldung unterschrieben an uns weiterzuleiten. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. Für Buchungen mittels Bildschirmtext oder Internet (e-mail) gilt das unter 1. c) ausgeführte entsprechend. d) Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als geänderter Reisevertrag und der Reisende hat nach Zusendung 7 Tage Zeit, die Reiseanmeldung innerhalb der vorgenannten Frist an den Reiseveranstalter bzw. an das Reisebüro zurückzusenden. Geschiet dies nicht, so gilt nach dieser verstrichenen Zeit der geänderte Reisevertrag als geschlossen und angenommen. e) Der in der Anmeldung/Reisebestätigung an erster Stelle stehende Reisende handelt ausdrücklich für alle weiteren von ihm angemeldeten Personen in Vollmacht und gesamtschuldnerisch. f) Der Anmelder erklärt ausdrücklich, dass er für die Mitreisenden in Vollmacht handelt und für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einsteht. Der Reisende und die Mitreisenden haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. 02. Zahlung a) Nach Abschluß des Reisevertrages sind 10% des Reisepreises, höchstens € 250,00 zu zahlen. b) Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines im Sinne des 651 k BGB zu zahlen. c) Vertragsabschlüsse innerhalb 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB. d) Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschliesst und der Reisepreis € 75,00 pro Person nicht übersteigt. 03. Unsere Leistungen a) Unsere vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung im Prospekt/Katalog/Internet, sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung. b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen sowie Sonderwünsche des Reisenden sind in die Reiseanmeldung und insbesondere in die Reisebestätigung aufzunehmen. Auf Ziff. 1. a) dieser Bedingungen wird Bezug genommen. c) Reise- und Handgepäck (pro Person 1 Reisetasche und 1 Koffer) befördern wir kostenlos. Wir haften jedoch nicht für Beschädigung, Verwechslung und bei Diebstahl, sowie für im Bus zurückgelassene Gegenstände. Deswegen empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reisegepäckversicherung. 04. Preisänderungen a) Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltenden Wechselkursänderungen eingetreten sind. b) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären. c) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziff. 04. c) hat der Reisende unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. 05. Leistungsänderungen a) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. b) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. c) Im Fall der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Ziff. 04. c) gilt entsprechend. 06. Rücktritt des Kunden a) Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, dem Veranstalter pauschal folgende Stornogebühren pro Person zu zahlen: Bis 22 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises 21-15 Tage vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises 14-7 Tage vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises ab 6 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises bei Nichterscheinen am Abfahrtstag 95% des Reisepreises (THV Süd 100%). Konzert- und Eintrittskarten können nicht zurückvergütet werden. b) Massgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder der Buchungsstelle. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. 07. Änderungen auf Verlangen des Reisenden Verlangt der Reisende nach Vetragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter oder das Buchungsbüro eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 je Änderung/Umbuchung verlangen, soweit er nicht eine höhere Entschädigung nachweist, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von dem Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie dessen bestimmt , was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. 08. Ersatzreisende a) Der Reisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reisefordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. b) Der Reisende handelt für den Ersatzreisenden in Vollmacht und haftet dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis. c) Der Reisende und der Ersatzreisende haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für die Mehrkosten, die durch die Teilnahme des Ersatzreisenden entstehen, welche regelmässig pauschalisiert und ohne weiteren Nachweis auf € 15,00 pro Person festgelegt sind. 09. Reiseabbruch Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Reisenden liegt (z.B. Krankheit), so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei den Leistungsträgern die Erstattung ersparter Aufwendungen zu erreichen. Dies gilt nicht, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 10. Störung durch den Reisenden Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 11. Mindestteilnehmerzahl a) Wird die Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise nicht durchgeführt wird. b) Der Reiseveranstalter wird dem Reisenden die Erklärung nach Ziff. 11. a) unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl bis spätestens 2 Wochen (mit Ausnahme von 1-Tages- und 2-Tagesfahrten) vor dem Reisebeginn zugehen lassen. c) Der Reisende kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Der Reisende hat sein Recht nach Ziff. 11. c) dem Reiseveranstalter gegenüber unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Reiseveranstalters geltend zu machen. e) Macht der Reisende nicht von seinem Recht nach Ziff. 11. c) Gebrauch, so ist der von dem Reisenden gezahlte Betrag zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. 12. Kündigung infolge höherer Gewalt a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigungen jeder Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschliessungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile allein nach Massgabe dieser Vorschriften zur Kündigung. b) Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. c) Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung umfasst. In jedem Fall hat er die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. d) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen. 13, Gewährleistung und Abhile a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäss, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht unverhältnismässigen Aufwand erfordern. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. b) Der Reisende kann eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei dem Reiseleiter, ersatzweise dem Fahrer oder dem Reiseveranstalter direkt anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Reiseveranstalter unzumutbar machen. Unterlässt der Reisende schuldhaft die sofortige Mängelanzeige an Ort und Stelle, so stehen ihm keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. c) Ist eine Reise mangelhaft und leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb der vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe,so kann der Reisende auch selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Reisenden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist nutzlos, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist enbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zumutbar ist. e) Bei berechtigter Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte und zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtreisepreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen massgeblich (vgl. 417 BGB). Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Reisenden keine Interessen haben. Der Reiseveranstalter hat die erforderlichen Massnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung vom Reisevertrag mit umfasst, so hat der Reiseveranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen. f) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat. 14. Mitwirkungspflicht des Reisenden Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Die Ziffern 10. und 13. sind zu beachten. Der Reisende hat insbesondere ihm bekannt werdende Mängel/Störungen unverzüglich in schriftlicher Form der Reiseleitung, Ersatzweise dem Fahrer bzw. dem Reiseveranstalter, mitzuteilen. Bei Reklamationen, die Hotel und Verpflegung betreffen, ist sofort die Hotelleitung zu informieren und das Büro des Reiseveranstalters in Kenntnis zu setzen. Alle Reklamationen sind schriftlich abzufassen. Kommt ein Reisekunde dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Schadenersatz nicht zu. 15. Haftungsbeschränkung a) Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden , die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder ab) wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. b) Die Haftungsbegrenzung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,00. Liegt der Reisepreis über € 1.333,00 ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. c) Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen. d) Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die Personenschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bis € 75.000,00 je Kunde und Reise. e) Ausdrücklich ausgeschlossen bleibt die Haftung für vermittelte Drittleistungen (z.B. Ausflüge, Fahrten mit Bergbahnen, Sonderveranstaltungen etc.) sowie die Haftung für die Gepäckstücke während des Ein-/Umladens, der Beförderung und während des Hotelaufenthaltes. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleitung, nachträglicher Umöglichkeit und wegen Verletzung von Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. b) Ansprüche des Reisenden wegen mangelhafter Reiseleistungen, nachträglicher Unmöglichkeit und Verletzung von Nebenpflichten verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. c) Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist die Verjährung solange gehemmt, bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. 17. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten a) Der Reiseveranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt/Katalog oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschliesslich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Reisende mit anderer Nationalität müssen sich selbt um die jeweiligen Einreisebestimmungen kümmern. b) Besondere Umstände, welche in der Person des Reisenden liegen, wie z.B. ausländische oder doppelte Staatsbürgerschaft, Passeintragungen usw. sind vom Reiseveranstalter zu beachten, wenn diese dem Reiseveranstalter ausdrücklich mitgeteilt werden und der Reiseveranstalter sie annimmt. c) Grundsätzlich gilt, dass ein Personalausweis für alle Länder der EG-Staaten sowie Schweiz und Skandinavien ausreichend ist. In allen übrigen Ländern muss ein Reisepass mitgeführt werden. Wir weisen darauf hin, dass jeder Reisegast für die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen selber verantwortlich ist. d) Bei pflichtgemässer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Reisende Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigungen etc. verpflichtet hat. e) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziff. 6. (Rücktritt des Kunden) und 9. (Reiseabbruch) entsprechend. 18. Gerichtsstand a) Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters. b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgeblich, es sei denn, dass die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters massgeblich. 19. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im übrigen. 20. Allgemeines Alle Angaben in Katalogen oder Internetseiten entsprechen dem Stand der Planung des Kataloges. Berichtigungen von Irrtümern sowie von Druck,- Schreib- und Rechenfehlern behalten wir uns vor. Die Fahrzeiten unserer Busse wurden nach durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und damit entstehende Folgen oder Kosten haften wir nicht. Änderungen der Reisestrecke oder des Programmes aus technischen bzw. organisatorischen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt, sowie Änderungen von Wagen- und Sitzplatznummern, Änderungen von Hotels bzw. des Übernachtungsortes in Folge von Überbuchung oder Kontingentverweigerungen behalten wir uns grundsätzlich vor. Haustiere können nicht mitgenommen werden. Sollte bei Buchung von halben Doppelzimmern kein geeigneter Partner gefunden werden, wird der EZ-Zuschlag nacherhoben. Bei Reisen in das Ausland, insbesondere südliche und osteuropäische Länder müssen ggf. Abstriche am Komfort hingenommen werden. Für Reisen, bei denen wir lediglich als Vermittler auftreten, gelten automatisch die Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters. Veranstalter: Steinmüller-Reisen GmbH & Co. KG, Geretsrieder Str. 2, 84478 Waldkraiburg Datenschutzerklärung Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Homepage und unserem Unternehmen. Für externe Links zu fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres Besuchs auf unserer Homepage ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend finden Sie Informationen, welche Daten während Ihres Besuchs auf der Homepage erfasst und wie diese genutzt werden: 1. Erhebung und Verarbeitung von Daten Jeder Zugriff auf unsere Homepage und jeder Abruf einer auf der Homepage hinterlegten Datei werden protokolliert. Die Speicherung dient internen systembezogenen und statistischen Zwecken. 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Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. 3. Auskunftsrecht Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Sicherheitshinweis: Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen. | |||||||||||